Hat Atze Schröder ausgealbert?
Wie heise berichtet, hat Atze Schröder (alias – ja nee, ist klar, da immer noch Verfahren anhängig sind, kann man den albernen echten Namen der Kunstfigur immer noch nicht guten Gewissens nennen) vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage kassiert. In dem Verfahren ging es eigentlich nur um eine Kostenentscheidung, die Richter gingen aber trotzdem recht detailliert auf die Sachlage ein und erklärten, dass der Kläger sich freiwillig an die breite Öffentlichkeit wende und deshalb eine Namensnennung nicht das Persönlichkeitsrecht verletze.
Das wirklich schöne an der Posse ist, dass erst der intensive Kampf des Herrn-ohne-echten-Namen um seinen Namensschutz dazu geführt hat, diesen verbotenen Namen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Der globale Charakter des Web unterstützt dies natürlich; denn US-Sites scheren sich recht wenig darum, ob irgendein deutscher Hans, Horst, Helmut, Holger oder Hubert albern vor Gericht um seinen Namen kämpft.
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via: netzpolitik.org
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